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Soziale
Arbeit als organisierte Hilfe
in der funktional differenzierten Gesellschaft von Albert Scherr Dieser
Text basiert auf einem Beitrag, der für den von Veronika Tacke herausgegebenen
Sammelband 'Funktionale Differenzierung und Organisationen' verfasst wurde,
der im Herbst 2001 beim Westdeutschen Verlag erscheinen soll. Er wurde
für diese Onlinepublikation erheblich gekürzt und inhaltlich
etwas überarbeitet. Leser, die die vorgetragen Überlegungen in
wissenschaftlichen Kontexten weiterverwenden wollen, sind gebeten, für
Zitate und Belege die Druckfassung zu verwenden. 1. Einige Anmerkungen zum Stand der Debatte Soziologische Theorien der Sozialen Arbeit sind seit Georg Simmels Überlegungen zur Teleologie der Armenfürsorge (Simmel 1968: 345ff.) darauf gerichtet, latente Funktionen der organisierten Hilfe aufzudecken. In zahlreichen Varianten ungleichheitstheoretisch und herrschaftssoziologisch fundierter Analysen wird akzentuiert, dass Soziale Arbeit Bestandteil von Strategien einer solchen Bearbeitung der Existenzrisiken der Lohnabhängigen sowie der Folgen und Nebenfolgen von Armut ist, die zur Absicherung der Strukturen einer kapitalistisch verfassten Ökonomie sowie der darauf bezogenen Rechtsordnung und politischen Herrschaftsverhältnisse beiträgt (vgl. als Übersicht Bommes/Scherr 2000a: 36ff.). Es gibt keinen Grund, die Plausibilität entsprechender Untersuchungen ganz generell zu bestreiten. Zusammenhänge von Hilfsbedürftigkeit mit den Existenzrisiken Lohnabhängiger und mit Armut sind ebensowenig prinzipiell in Abrede zu stellen wie die Bedeutung politischer Kalküle für die Festlegungen legitimer Hilfsansprüche und angemessener Hilfen. Grundlage der weiteren Überlegungen ist gleichwohl die Annahme, dass die Theorie funktionaler Differenzierung gegenüber gängigen Varianten des (Neo-)Marxismus, der Ungleichheitsforschung sowie der an Max Weber, Michel Foucault oder Jürgen Habermas anschließenden Herrschaftssoziologien eine genauere Betrachtung der Entstehung und Bearbeitung von Hilfsbedürftigkeit in der modernen Gesellschaft ermöglicht. Denn diese können nicht angemessen berücksichtigen, dass Soziale Arbeit veranlassende Hilfsbedürftigkeit nicht nur aus Folgeproblemen des Wirtschaftssystems und ökonomisch bedingter Ungleichverteilungen resultiert, sondern , wie wir andernorts gezeigt haben (s. Bommes/ Scherr 2000a), aus den Inklusions-/Exklusionsverhältnissen potentiell aller Funktionssysteme. Die
hier angedeutete Kontroverse zwischen Differenzierungstheorie und Neomarxismus
wurde bezogen auf die Soziale Arbeit auch in der Form einer kleinen Kontroverse
zwischen Michael May und mir in den Heften 77, 78 und 79 des Jahrgangs
2001 der Zeitschrift 'Widersprüche' ausgetragen.
Wann, weshalb und wie diese Unterscheidung entwickelt wurde, ist ein eigenes Thema, das hier nicht ausgeführt werden kann. Wen dies interessiert, der sei etwa auf das 1987 im Merve Verlag erschienen Buch 'Niklas Luhmann: Archimedes und wir' hingewiesen, das eine Reihe interessanter Interviews enthält, insbesondere auf das Interview 'Begriff des Politischen'. Seitens der Systemtheorie werden die Soziale Arbeit veranlassenden Formen von Hilfsbedürftigkeit generalisierend im Zusammenhang damit gesehen, dass die Funktionssysteme der Gesellschaft Exklusionen „produzieren und reproduzieren“ (Luhmann 2000a: 392). Soziale Arbeit reagiert demnach als „Nacharbeit“ auf „Exklusionen oder drohende Exklusionen“ (ebd.) durch Funktionssysteme und Organisationen, indem sie Leistungen der Beratung, Betreuung, Erziehung, Bildung, Quasi-Therapie und des stellvertretenden Handels zur Verfügung stellt. Diese ergänzen als personenbezogene Hilfen die administrativen Leistungen der sozialstaatlichen Sicherungssysteme als Zweitsicherung (Bommes/Scherr 1996), die Hilfsbedürftigkeit in spezifisch unspezifischer Weise beobachtet und damit Leistungen erbringt, die nicht in die Kompetenz der helfenden Berufe des Gesundheits-, Rechts- und Erziehungssystems fallen (vgl. dazu Bardmann 1996; Bommes/Scherr 2000b; Stichweh 2000). Vordergründig betrachtet, leuchtet eine solche Beschreibung der sozialstaatliche Versicherungsleistungen und sozialarbeiterische Hilfen verlassenden Problemlagen als Folgeprobleme von Exklusionen und Exklusionsverdichtungen in der funktional differenzierten Gesellschaft, wie sie inzwischen in verschiedenen Varianten vorgelegt wurde, ein.[8] Denn Individuen werden - empirisch betrachtet - in der Regel dann zu einem Fall für sozialstaatliche und sozialarbeiterische Hilfen, wenn sie eigenständig keinen Zugang zu betrieblicher Erwerbsarbeit, intakten Familien, medizinischer Versorgung, rechtlichen Entscheidungen, Warenkonsum usw. finden, d.h. die Teilnahmebedingungen jeweiliger Funktionssysteme und/oder Organisationen nicht erfüllen, oder aber von diesen als Adressen für den Fortgang der Kommunikation nicht benötigt werden. Auch ist empirisch nicht zu übersehen, dass die moderne Gesellschaft, Exklusionen und sozialen Ausschluss wiederkehrend und in großem Ausmaß produziert (Luhmann 1996b). Anders als von Roland Merten in seiner 1997 erschienen Studie 'Autonomie der Sozialen Arbeit' und kürzlich in einem recht polemischen Aufsatz in der Zeitschrift für Erziehungswissenschaft (4/2001) angenommen wird, kann Soziale Arbeit aber nicht als Integrationsarbeit beschrieben werden. Denn zum Einen hat die Luhmann'sche Systemtheorie die Vorstellung, Individuen könnten in die Gesellschaft integriert werden, systematisch dekonstruiert und an ihre Stelle die Beobachtung der Komplexität der Inklusionen/Exklusionen von Personen (nicht: Individuen) durch soziale Systeme gesetzt. Selbst wenn man den Integrationsbegriff theoretisch naiv verwendet, ist Soziale Arbeit manchmal auf Integration in, manchmal auf Desintegration aus jeweiligen sozialen Kontexten (Familien, Wohngebiete, psychiatrische Krankenhäuser usw.) gerichtet, also ebenso Desintegrationsarbeit wie Integrationsarbeit. Bei der Vorstellung, es gehe um Integration in 'die Gesellschaft', wird Gesellschaft wohl mit der Gesellschaft der ordentlichen - rechtskonformen, arbeitswilligen, psychisch disziplinierten usw. - Leute gleichgesetzt, die bekanntlich eine recht exklusive Gesellschaft ist. Will
man theoretisch präzise klären, wie die Soziale Arbeit veranlassenden
Problemlagen als Folgeprobleme funktionaler Differenzierung begriffen werden
können, dann ist es darüber hinaus erforderlich, die Bedingungen
und Formen der Lebensführung in der modernen Gesellschaft, insbesondere
die Abhängigkeit von Individuen und Familien von den Leistungen der
Funktionssysteme und Organisationen, etwas genauer zu analysieren. Im Perspektivenwechsel
von den systemischen Inklusionsbedingungen auf die Bedingungen der individuellen
Lebensführung wird die besondere Bedeutung von Organisationen für
die Entstehung von Hilfsbedürftigkeit deutlich - und damit zugleich
plausibel, warum eine Interpretation Sozialer Arbeit als direkte Reaktion
auf Folgeprobleme funktionaler Differenzierung übergeneralisierend
ist. Zugespitzt formuliert:Niemand scheitert an der Struktur funktionaler
Differenzierung. Soziologische Analysen des Leidens, Scheiterns und der
Hilfsbedürftigkeit von Individuen und sozialen Gruppen sind deshalb
zu beziehen auf historisch konkrete Bedingungen, die Organisationen als
Teilnahmebedingungen an Funktionssystemen spezifizieren.
2. Abhängigkeiten und Hilfsbedürftigkeit Modernisierung
kann in sozialhistorischer Perspektive als ein Prozess charakterisiert
werden, in dessen Verlauf die individuelle Lebensführung in gesteigerte
Abhängigkeit von den Leistungen der gesellschaftlichen Funktionssysteme
und der sich ihnen zuordnenden Organisation gerät. Erst in der modernen
Gesellschaft gilt: „Ohne Geld kann man praktisch nicht leben, ohne Rechtsschutz
ebensowenig.“ (Luhmann 2000b: 303).[11]
Eine Grundlage dessen sind die Zerstörung und der Bedeutungsverlust
subsistenzwirtschaftlicher Lebensformen sowie tradierten Erfahrungswissens
mit der Folge des „Abreißen(s) aller Sicherheiten, die in einer gewissen
nichtmonetären Selbstversorgung lagen“ (Luhmann 1993: 583). Das darin
begründete weitreichende Angewiesensein der Individuen auf die Leistungen
der Funktionssysteme, insbesondere auf die Teilnahme an der Geldökonomie,
aber auch an schulischer Erziehung, an Krankenbehandlung im Gesundheitssystem,
dem Zugang zu Rechtsschutz usw. verleiht Beschreibungen von Exklusionen
und Exklusionsverdichtungen ihre unbestreitbare Dramatik.[12]
Solche Beschreibungen nehmen Fälle in den Blick, in denen negative
Interdependenzen zu einer Verdichtung von Exklusionseffekten führen,
deren Ergebnisse Varianten einer „mehr oder weniger effektiven Gesamtexklusion
aus der Teilnahme an allen Funktionssystemen“ (Luhmann 2000b: 303) sind.
3. Historische und regionale Unterschiede Ausmaß
des Einbezugs in und des Angewiesenseins auf Funktionssysteme und Organisationen
variieren historisch und regional erheblich. Grundlage dessen ist eine
komplexe Verschränkung zwischen erstens dem Umfang, in dem ökonomische,
gesundheitliche, erzieherische usw. Leistungen durch Funktionssysteme und
spezialisierte Organisationen erbracht werden, zweitens kulturell etablierten
Festlegungen und drittens staatlich-rechtlichen Vorgaben.[17]
4. Soziale Arbeit als organisierte Hilfe Soziale Arbeit als organisierte Hilfe (s. Bommes/Scherr 2000a) gewinnt ihre Freiheitsspielräume, d.h. die sie charakterisierende Möglichkeit einer umfassenden und unspezifischen kommunikativen Berücksichtigung von Hilfsbedürftigkeit daraus, dass sie auf strikte Codierungen und Konditionalprogramme verzichtet (vgl. Bardmann/Hermsen 2000; Bommes/Scherr 2000b). Hilfe wird als Programmformel verwendet, die spezifisch unspezifisch ist. Als solche befähigt sie Organisationen der Sozialen Arbeit und der psychosozialen Versorgung, die prekären Selbstdisziplinierungsanforderungen anderer Organisationen zu distanzieren, d.h. Individuen „ganzheitlich“ in den Blick zu nehmen und zu berücksichtigen. Soziale Arbeit als an rechtliche Vorgaben gebundene, überwiegend von staatlichen Mittelzuweisungen abhängige und beruflich erbrachte Hilfe kann selbst nur als organisierte Hilfe erbracht werden. Im Fall organisierte Sozialer Arbeit handelt es sich also um solche Organisationen, die auf den Ausschluss aus anderen Organisationen reagieren. Die Angewiesenheit von Individuen auf Organisationen der Sozialen Arbeit wird der Sozialen Arbeit selbst wiederkehrend unter dem Gesichtspunkt zum Problem wird, dass auch die Organisationen der Hilfe Teilnahmebedingungen am Hilfeprozess festlegen müssen (z.B. Problemdiagnosen, Dienstzeiten und fachliche Spezialisierungen), die die Zugänglichkeit von Hilfen einschränken. Darauf reagiert Soziale Arbeit generell durch einen nicht starren, sondern flexiblen prozessualen Umgang mit Teilnahmebedingungen sowie durch Organisationsformen, die Anforderungen an Klientenrollen maximal reduzieren. So sollen Maßnahmen für Schulverweigerer die Erziehung von Kindern ermöglichen, denen Teilnahme am Schulunterricht nicht zugetraut wird. Heime versuchen Bedingungen bereitzustellen, die auch für Kinder erträglich sind, die ihre Herkunftsfamilie nicht mehr ertragen können, heilpädagogische Heime sind Angebote für solche Kinder, die sich den Bedingungen gewöhnlicher Heime nicht unterordnen können oder wollen. So genannte niedrigschwellige Einrichtungen der Drogenhilfe etablieren Angebote für solche Drogenbenutzer, die sich den Teilnahmebedingungen stationärer Therapien verweigern. Aufsuchende Jugend- und Sozialarbeit sowie Straßensozialarbeit versucht diejenigen noch kommunikativ zu erreichen, die anders nicht mehr erreichbar sind. Solche Organisationsformen sind der für die Organisationssoziologie interessante, bislang aber empirisch kaum beforschte Fall eines Organisierens, das darauf reagiert, dass Individuen an den Teilnahmebedingungen von Organisationen gescheitert sind, deren Erfüllung von Individuen durchschnittlich erwartet wird. Ihr Extremfall sind solche Formen der Einzelfallhilfe, in denen Jugendliche, die selbst innerhalb von Einrichtungen der Sozialen Arbeit, insbesondere von Kinder- und Jugendheimen, als nicht mehr tragfähig betrachtet werden, von einem ihnen individuell zugeordneten Sozialarbeiter - und dies vielfach in entlegenen ländlichen Gebieten - in einer Eins-zu-Eins-Beziehung betreut werden, also unter Verzicht auf personenunabhängige Regeln. Anderen deren Stelle treten interaktive Aushandlungsprozeduren in der diffusen Sozialarbeiter-Klient-Beziehung. Soziale
Arbeit ist gekennzeichnet durch eine unüberschaubare Anzahl von Organisationsformen,
die sich hinsichtlich der jeweiligen Aufgabenstellungen, der rechtlichen
Verfassung (staatliche Verwaltung, Verband, Verein, GmbH etc.), des Modus
der Rekrutierung von finanziellen und Sachleistungen (Selbst- und Fremdfinanzierung
auf der Basis von Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Sponsoring, staatlichen
Zuweisungen), der Höhe des Budgets sowie der Anzahl der hauptamtlich
und ehrenamtlich beschäftigten Mitarbeiter unterscheiden. Auf der
Grundlage der wohlfahrtsstaatlichen Bestimmungen über rechtlich verbindlich
zu erbringende Hilfeleistungen und der gegebenenfalls rechtlichen Ausgestaltung
der Bestimmung von Hilfsbedürftigkeit legen Organisationen der Sozialen
Arbeit fest, wer als Hilfsbedürftiger und was als Hilfe gelten kann,
wie Hilfe in welcher Form (als Sach-, Geld- oder Dienstleistung) durch
welche Einrichtung zu erbringen ist. In der Beantwortung dieser Fragen
durch Entscheidung bilden sich je organisationsspezifische Traditionen
aus, in denen als Strukturen abgelagert ist, was als Ziele, Probleme, Fragen,
Streitfälle, Ressourcen, Lösungen, mögliche Teilnehmer,
legitime oder illegitime Erwartung usw. im jeweiligen Bereich der Hilfe
gelten darf. Mit der Festlegung, dem Weiterreichen, dem Verschieben oder
der Lösung ihrer je eigenen Probleme der Entscheidung definieren Organisationen
der Sozialen Arbeit stets selbst, was für sie ein Problem der Hilfe
ist und was mögliche Formen seiner Bearbeitung sind.Systematisch kann
man drei Organisationsformenunterscheiden: a)
Soziale Arbeit im Kontext wohlfahrtstaatlicher Leistungsverwaltungen (v.a.
Jugend- und Sozialämter); b)
Soziale Arbeit in eigenständigen Organisationen der Sozialen Arbeit
(z.B. Kinder- und Jugendheimen, Jugendzentren, Frauenhäusern, Beratungsstellen);c)
Soziale Arbeit als berufliche Tätigkeit im Rahmen von Organisationen
der Wirtschaft, der Gesundheit, des Rechts oder der Erziehung (z. B. als
Betriebssozialarbeit, Schulsozialarbeit, Sozialarbeit in Gefängnissen,
Jugendgerichtshilfe).Gemeinsam ist den genannten Organisationsformen ihre
Bindung an gesetzliche Vorgaben, insbesondere der Sozialgesetzgebung, das
grundlegende Technologiedefizit pädagogischer und therapeutischer
Interventionen sowie die dort im Verhältnis zu den gesellschaftlichen
Hochleistungsbereichen (s.o.) reduzierten Anforderungen an Klienten- bzw.
Mitgliedschaftsrollen. Hinzu kommt das Problem, dass berufliches Handeln
in der Sozialen Arbeit nicht nur in der Anwendung formaler Qualifikation
besteht, sondern sich in zahlreichen Fällen als sozialisatorische
Interaktion vollzieht, die als solche eng an die Individualität der
Beteiligten gebunden ist. Jeweilige Organisationen der Sozialen Arbeit
sind Moralunternehmer, die um die Zuweisung knapper wohlfahrtsstaatlicher
Ressourcen konkurrieren. Welche Bedeutung diesen Merkmalen in den zu unterscheidenden
Organisationsformen zukommt, ist bislang nicht zureichend erforscht.(....)Organisationen
der Hilfe sind in vergleichbarer Weise wie die Erziehungsorganisationen
durch ein »Technologiedefizit« gekennzeichnet. Rechtliche Bestimmungen
in diesen Bereichen stellen keine Entscheidungstechnik zur Verfügung.
Sie determinieren nicht den Entscheidungsprozess der Organisationen Sozialer
Arbeit, sondern definieren einen Kontingenzraum und damit verbundene Unsicherheiten,
die diese Organisationen durch ihre Entscheidungen und entsprechende Strukturbildungen
bearbeiten und absorbieren. In der Bearbeitung und Absorption dieser Unsicherheiten
greifen sie dabei auf die innerorganisatorisch abgelagerten Traditionen
der Bestimmung und Strukturierung von Kontingenz, d.h. die im Alltagsbetrieb
bewährten und bis auf weiteres rechtsbeständigen Festlegungsmodi
zurück, die es ihnen erlauben, jeweils praktikable Entscheidungen
zu finden, für wen welche Art der Hilfe von welchem Träger in
Frage kommt bzw. in welchen Fällen auch Hilfe abzulehnen ist.(....)Soziale
Arbeit, d.h. die berufliche Erbringung von Hilfeleistungen erfolgt nicht
ausschließlich in sozialstaatlichen Leistungsverwaltungen und eigenständigen
Organisationen der Sozialen Arbeit Sie geschieht auch eingelagert
in verschiedene Funktionssysteme und ihre Organisationen. So finden sich
Betriebssozialarbeit in Wirtschaftsunternehmen; Schulsozialarbeit in der
Schule, Sozialarbeit in Krankenhäusern, Jugendgerichtshilfe im Verhältnis
zu Jugendgerichten und Sozialarbeit in Gefängnissen. Hilfe setzt hier
jeweils spezifisch und unmittelbar an Problemen der Inklusion in den jeweiligen
Organisations- und Funktionszusammenhang bzw. damit verbundenen Folgeproblemen
an. So kümmert sich der Betriebssozialarbeiter um Problemstellungen,
die die Inanspruchnahme von Mitgliedern für die betriebsspezifischen
Anforderungen gefährden, seien sie betriebsextern oder-intern veranlasst.
Schulsozialarbeit reagiert auf Probleme, Jugendliche dauerhaft erfolgreich
für schulische Erziehung zu motivieren, durch die Verlagerung von
sozialpädagogischer Erziehung und Hilfeangeboten in das schulische
Umfeld - ein Versuch, Jugendliche für die Erziehung zu erziehen. Soziale
Arbeit im Krankenhaus richtet sich auf die Bearbeitung der Folgeprobleme
krankheitsbedingter Einschränkungen der Lebensführungsmöglichkeiten,
die erforderlichen Umstellungen der Lebensführung zur Sicherung von
verbleibenden Teilnahmechancen und die Bereitstellung von Sinnformen etwa
in so genannten Selbsthilfegruppen, die es den Individuen erlauben, die
veränderte Lebenssituation in einer Weise zu verarbeiten, dass sie
sich ihr möglichst selbständig stellen können. Soziale Arbeit
als Betriebs-, Schul- oder Krankenhaussozialarbeit erfolgt ausgehend von
den Primaten und Inklusionsbedingungen der Funktions- und Organisationsbereiche,
in denen sie angesiedelt ist. Sozialarbeit im Gefängnis richtet sich
neben dem Bemühen, den Gefangenen dabei zu helfen, sich mit den Bedingungen
des Strafvollzugs zu arrangieren, vor allem darauf, die Inklusionsfähigkeit
der Insassen für ein Leben nach dem Gefängnis zu befördern
und zugleich Ausgangsbedingungen dafür zu schaffen, dass Inklusion
nach der Entlassung gelingt.Soziale Arbeit als Hilfe, die durch Interaktionen
in Organisationen des Wirtschaftssystems, Erziehungssystem, Gesundheitssystems
und des Rechtssystems erbracht wird, ermöglicht es den jeweiligen
Organisationen, in ihren Teilnahmebedingungen eingelassene Risiken des
Scheiterns organisationsintern zu bearbeiten. Dabei findet Soziale Arbeit
ihre Grenze daran, dass sie nur eng begrenzten Einfluss auf die Teilnahmebedingungen
von Organisationen hat, aber auch ihre Einwirkungsversuche auf Individuen
Selbstveränderungen nur anregen können.
Zusammenfassung Organisationen
haben eine zentrale Bedeutung für die Spezifizierung der Bedingungen
der Teilnahme an den Leistungen der Funktionssysteme, für die Festlegung
von Inklusionsbedingungen und für Exklusionen, aber auch für
die Beobachtung und Bearbeitung von Hilfsbedürftigkeit zukommt. Für
eine Theorie der modernen Gesellschaft bzw. eine gesellschaftstheoretisch
informierte Theorie der Sozialen Arbeit, die sich dafür interessiert,
wie Hilfsbedürftigkeit gesellschaftsstrukturell hervorgebracht wird
und über welche Möglichkeiten des Helfens diese verfügt,
genügt es demnach nicht, Hilfsbedürftigkeit allgemein als Folgeproblem
der Exklusions-/Inklusionsverhältnisse der funktionaler Differenzierung
zu fassen, sondern es gilt zu analysieren, welche konkreten Bedingungen
für die Lebensführung und korrespondierende Risiken des Scheiterns
mit jeweiligen Teilnahmebedingungen einhergehen, die durch Organisationen
in regionalen und historischen Kontexten festgelegt werden. Organisationssoziologisch
betrachtet, weist Soziale Arbeit, die auf Exklusionsfolgen aus Organisationen
und Exklusionsgefährdungen in Organisationen reagiert darauf hin,
dass in den „Hochleistungsbereichen“ (Luhmann 1994: 190) der modernen Gesellschaft
riskante Anforderungen an Individuen als Träger jeweiliger Leistungsrollen
durchgesetzt sind, die komplexe Disziplinierungsleistungen voraussetzen.
Soziale Arbeit bezieht sich parasitär auf entsprechende Gefährdungen
und ist darauf ausgerichtet, die weitere Teilnahme von Individuen an Organisationen
und darüber vermittelt an den Funktionssystemen der Gesellschaft zu
ermöglichen. Sie kann auch organisationsintern dazu verwendet werden,
drohende Exklusionen zu vermeiden.
Literatur Allert, T., 1998: Die Familie. Fallstudien zur Unverwüstlichkeit einer Lebensform. Berlin( New York: de Gruyter Baecker, D., 1994b: Experiment Organisation. In: Lettre International. 22: 22-26 Baecker, D., 1994a: Soziale Hilfe als Funktionssystem der Gesellschaft. In: Zeitschrift für Soziologie 23, 93-110 Bardmann, Th. M.,1996: Parasiten - nichts als Parasiten! S. 15-34. In: Bardmann, Th. M./Hansen, A. (Hg.) (1996): Die Kybernetik der Sozialarbeit: ein Theorieangebot. Aachen: Kersting Bardmann, Th. M./Hermsen, Th., 2000: Luhmanns Systemtheorie in der Reflexion Sozialer Arbeit. S. 87-114. In: R. Merten (Hrsg.): Systemtheorie Sozialer Arbeit. Opladen: Leske und Budrich Baumann, Zygmunt (1992): Dialektik der Ordnung. Hamburg: Junius Bommes, M./Scherr, A., 1996: Soziale Arbeit als Exklusionsvermeidung, Inklusionsvermittlung und Exklusionsverwaltung. In: Neue Praxis 26: 107-122 Bommes, M./Scherr, A., 2000a: Soziologie der Sozialen Arbeit. 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H., 1992: Ironie des Staates. Frankfurt: Suhrkamp
Anmerkungen: [1]
Im Rahmen des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Sozialen Arbeit
seit den 1970er Jahren sind in Deutschland vielfältige Angebote der
Sozialen Arbeit entstanden, etwa Kinder- und Jugendheime, Jugendzentren,
Frauenhäuser, Erziehungs- und Drogenberatungsstellen, Gemeinwesenzentren
in sogenannten sozialen Brennpunkten, Projekte für arbeitslose Jugendliche
und der Schulsozialarbeit, Notschlafstellen für Obdachlose usw. Die
amtliche Statistik verzeichnet über 1 Million Berufstätige in
den so genannten Sozialen Berufen, für die an Fachschulen, Fachhochschulen
und Universitäten ausgebildet wird. Und trotz der seit Mitte der 1980er
Jahre anhaltenden Thematisierung der Krise des Sozialstaates ist bislang
kein substantieller Abbau des Leistungsangebots der Sozialen Arbeit festzustellen.
[2]
So eine gängige Formulierung der älteren Fürsorgewissenschaft.
[3]
Vgl. dazu zuerst Luhmann 1973; daran anschließend Baecker 1994a;
Bommes/Scherr 1996 und 2000a; Fuchs/Schneider 1994; Weber/Hillebrandt 1999.
[4]
Vgl. dazu als kritische Diskussion der Individualisierungsthese Scherr
2000b, in Bezug auf ihre Verwendung in den Reflexionstheorien Sozialer
Arbeit Bommes/Scherr 2000a: 20ff.
[5]
Das Problem des „Totalausschlusses einer bestimmten Schicht von der Teilhabe
an der Funktionsbereichen“ (Luhmann 1980: 6) wird von Luhmann bereits 1980
benannt. Neu an den Schriften der 90er Jahre ist also nicht die Entdeckung
der Exklusionsthematik, sondern ihre gesellschaftstheoretische Zentralstellung.
[6]
Veranlasst war dies durch zunehmenden Plausibilitätsverlust fortschrittsoptimistischer
Beschreibungen des Modernisierungsprozesses. An deren Stelle tritt die
Kritik eines Verständnisses funktionaler Differenzierung, das unterstellt,
alle Funktionssysteme zögen „letztlich an einem Strang, um die globalen
Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern“ (Luhmann 1996: 26).
[7]
Vgl. die in Fußnote 3 genannte Literatur sowie Bardmann/Hermsen 2000;
Bommes/Scherr 2000b; Luhmann 1997b; Scherr 2000a und b.
[8]
Auf die internen Kontroversen zwischen diesen Positionen ist hier nicht
einzugehen; insbesondere kann hier keine Auseinandersetzung mit der Behauptung
(s. dazu zuerst Baecker 1999a) erfolgen, es habe sich ein eigenständiges
Funktionssystem der Hilfe herausgebildet; 4as. dazu Bommes/Scherr 1996
und 2000a und Stichweh 2000. Luhmann selbst hält diese Frage offen,
s. Luhmann 2000c: 423, Fn 23
[9]
Zur Verdeutlichung einige Beispiele: Die Art und Weise Inanspruchnahme
von Arbeitsvermögen durch Organisationen ist durch psychische und
psychische Grenzen limitiert; Individuen können auf prinzipiell Religion
verzichten, ohne ihre Existenz zu gefährden, nicht aber auf Nahrung;
die Ersetzung von Familien durch organisierte Sozialisation kann nicht
ignorieren, dass Kinder auf Intimkommunikation angewiesen sind, die sich
nicht problemlos als berufliche Leistung erbringen lässt.
[10]
Die grammatische Struktur der Sprache verleitet dazu, dass auch in theoretischen
Texten immer von Funktionssystemen als Akteuren die Rede ist, die kommunizieren
und handeln. Dies wäre theoretisch aber nur dann zu rechtfertigen,
wenn man mit Hegel’schen Denkfiguren (Selbstreferenz des Geistes) operieren
würde. Auf diese Problematik kann hier nicht weiter eingegangen werden.
Vgl. dazu auch den Beitrag von Schimank in diesem Band.
[11]
Die Frage der tatsächlichen Reichweite rechtlicher Regulierungen kann
hier nicht diskutiert werden.
[12]
Vgl. etwa Bourdieu u.a. 1997; Dubet/Lapeyronnie 1993; Luhmann 1993: 584;
Luhmann 1997b: 618ff.
[13]
Dann gilt: „Was dem Einzelnen bleibt, ist der eigene Körper, Sorge
für dessen Überleben, Hunger, Gewalt, Sexualität“, wie Luhmann
(2000b: 303) - in einer quasi materialistischen Formulierung - argumentiert.
[14]
Damit stellen diese als Sozialsysteme einen Sonderfall dar, der für
die Systematik der Theorie funktionaler Differenzierung insofern Probleme
aufwirft, als Familien weder als Interaktionen, noch als Organisationen
und auch nicht als ein Funktionssystem (Luhmann 1990: 211) hinreichend
bestimmt werden können. Es spricht einiges dafür, sie als einen
eigenständigen, sozialen Gruppen vergleichbaren Systemtypus zu betrachten.
Vgl. Neidhardt 1999.
[15]
Dies hängt damit zusammen, dass „alle Organisationen Geld kosten“
und „insofern... alle Organisationen im Wirtschaftssystem“ (Luhmann 2000a:
405) operieren.
[16]
Zahlreiche Belege hierfür hat die Kriminalsoziologie im Rahmen der
Untersuchungen über die Selektionsmechanismen der Instanzen sozialer
Kontrolle zusammengetragen. Von einem als Kaufhausdetektiv arbeitenden
Studenten wurde mir kürzlich berichtet, dass zur Einarbeitung in diesen
Job ein entsprechendes Wahrnehmungstraining gehört. Als Kennzeichen
potentieller Diebe gelten hier u.a. abgetragene Schuhe.
[17]
So sind Subsistenzökonomien in vielen Regionen der Weltgesellschaft
nach wie vor von erheblicher Bedeutung; immer noch gibt es Bevölkerungsgruppen,
die religiöse Bindungen für unverzichtbar halten und Staaten,
die die Schulpflicht nicht durchsetzen.
[18]
Zwar liegen etwa mit der Erklärung der Menschenrechte, der Genfer
Flüchtlingskonvention und von den Organisationen der UNO angefertigten
Beschreibungen von Grundbedürfnissen und Gesundheitsstandards durchaus
solche Festlegungen vor, für die gesellschaftsweite Geltung beansprucht
wird. Bekanntlich sind diese jedoch in den Maß folgenlos, wie ihnen
keine staatlich gewährleisteten Rechte von Individuen entsprechen.
[19]
Dies verschafft Beschreibungen des modernen Staates Plausibilität,
die diesen „als eine missionierende, bekehrende, Kreuzzüge führende
Macht“ charakterisieren, „die entschlossen ist, die beherrschten Bevölkerungen
einer gründlichen Kontrolle zu unterwerfen, um sie in eine ordentliche
Gesellschaft zu transformieren“ (Baumann 1992: 35).
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Bei folgendem Abschnitt handelt es sich um die erheblich überarbeitete
Fassung eines Kapitels aus Bommes/Scherr 2000a.
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